Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.
Bitte bringen Sie ein großes Handtuch für sich als Unterlage und bequeme Kleidung mit. An die Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen oder ärztliche Befunde.
ACHTUNG: Wir werden von den Kassen gezwungen, nur korrekt ausgestellte Verordnungen anzunehmen. Sollte dies von Ihrem Arzt nicht der Fall sein, müssen Sie die Verordnung zum Ändern noch einmal mitnehmen. Falsch ausgestellte Verordnungen bekommen wir von den Krankenkassen nicht vergütet.
Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informieren wir Sie gerne vor Ort oder per Telefon.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 03303/59 64 68 6.
Zuzahlung
Die Zuzahlung bei Heilmittelverordnungen ist eine Rezeptgebühr und keine Praxisgebühr. Daher bleibt sie auch weiterhin bestehen und ist vom Patienten selber zu tragen. Sollten Sie von der Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse befreit sein, legen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis bei der Anmeldung vor.
Sie setzt sich zusammen aus 10 % der anfallenden Behandlungskosten plus einer einmaligen Gebühr von 10 € pro Verordnung.
Die gesetzliche Zuzahlung zu Heilmitteln ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V).
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden und richten sich nach der vom Arzt verordneten Leistung. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Jedem ist es schon passiert, dass er einen vorher vereinbarten Termin nicht einhalten kann – das ist kein Problem!
Bitte sagen Sie diesen Termin 24 Stunden vorher bei uns ab:
persönlich, auf dem Anrufbeantworter oder auch per E-
Dann haben wir die Chance, diesen Termin noch zu vergeben.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellen wir Ihnen gemäß § 615 BGB privat in Rechnung.
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